Arbeitssicherheit

In Ihrem Auftrag setzen wir die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung um. Seit Inkrafttreten der EG Baustellenverordnung am 1.7.1998 ergeben sich für Bauherren folgende Pflichten bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz

  • Meldung des Bauvorhabens an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt

  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

  • Zusammenstellung von Unterlagen für spätere Maßnahmen