Arbeitssicherheit
In Ihrem Auftrag setzen wir die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung um. Seit Inkrafttreten der EG Baustellenverordnung am 1.7.1998 ergeben sich für Bauherren folgende Pflichten bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben: